Allgemeines
In Deutschland gibt es vier anerkannte psychotherapeutische Verfahren, die von den Krankenkassen übernommen werden: Die Verhaltenstherapie, die psychoanalytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Systemische Therapie. In unserer Praxis arbeiten Therapeut:innen mehrerer Verfahren und Schwerpunkten.
Psychotherapeut:innen unterliegen, wie auch Fachärzte:innen, der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sprechstunde
Im Erstgespräch, der psychotherapeutischen Sprechstunde, stellen wir fest, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und sprechen eine Behandlungsempfehlung aus. Sie erfahren, wie Sie am besten unterstützt werden können und welche konkreten Schritte dafür nötig sind.
Eine Sprechstunde können Sie deutschlandweit als Patient:in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Telefonnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung oder online unter www.116117-termine.de buchen. Falls Sie direkt mit unserer Praxis Kontakt aufnehmen wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit.
Wir behandeln Menschen mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie Selbstzahler*innen.
Therapie
Nach den Sprechstunden wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Nach Bewilligung kann die Therapie beginnen, die je nach Umfang und Krankenkasse bis zu 24 bzw. in Ausnahmefällen 60 Stunden umfasst.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir derzeit leider nicht allen Menschen einen Therapieplatz anbieten, da die Therapieplätze seitens der Krankenkassen stark limitiert und reglementiert werden. Wenden Sie sich in dringenden Fällen an die 116117 oder Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunden (48 Stunden) nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können. In diesem Fall wird Ihnen der Ausfall in Rechnung gestellt.